Ab 01.05.2019 fallen auch sog. „passive“ Endgeräte unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), dies gab die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) nun bekannt. Damit strebt sie eine weitgehende Harmoniesirung der Umsetzung der WEEE-Richtlinie, auf der das ElektroG beruht, im Einklang mit anderen EU-Staaten an.

Welche Geräte sind erfasst?

  1. Wie bisher grundsätzlich Elektro- und Elektronikgeräte, also Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und

    a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oderb) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
  2. Hinzu kommen ab 01.05.2019 passive Geräte, also Produkte, die Ströme lediglich durchleiten.

Allerdings ist hier zwischen Endgeräten, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, und Bauteilen, die nach wie vor nicht erfasst sind, zu unterscheiden. Endgeräte sind bspw. Antennen, Adapter, Stecker, Buchsen, Steckdosen, konfektionierte Kabel, Schalter, Taster sowie Schmelzsicherungen. Bauteile dagegen sind bspw. Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe. Die Abgrenzung kann im Einzelfall fließend sein.

Was ist zu tun?

Hersteller und ggf. Importeure / Vertreiber müssen sich bis 01.05.2019 registrieren. Dies kann über das online-Portal der stiftung ear erfolgen. Darüber hinaus sind bis dahin sämtliche Kennzeichnungspflichten zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Rücknahmepflichten erfüllt werden können.