Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 140 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html) verkündet. Damit treten die Vorschriften des HinSchG bereits zum 02. Juli 2023 (!) in Kraft.

Für Unternehmen mit 250 Beschäftigten tickt somit die Uhr um die rechtzeitige Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Die große Herausforderung: Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist ein nicht zu unterschätzendes Projekt. Es stellen sich zahlreiche Fragen aus hinweisgeberrechtlicher, arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht, die zu klären sind.