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Russische Gegensanktionen: Jahresrckblick 2018 und Ausblick auf 2019

Noerr PartGmbB

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Russia January 24 2019

Zusammenfassung

Einleitung

In 2018 hat die Russische Fderation zum ersten Mal umfangreiche Gegenmanahmen als Antwort auf die US/EU-Sanktionen ergriffen. Auslser hierfr waren vor allem der Erlass des CAATSA1 am 2. August 2017 und die Ausweitung der US-Sanktionen am 6. April 2018. Die Gegenmaahmen sind eine Mischung aus Wirtschaftssanktionen und Manahmen zur Verhinderung der Umsetzung der US/EU-Sanktionen in Russland. Weitere Gegenmanahmen insbesondere die Einfhrung einer Haftung fr Sanktionsbefolgung in Russland sind fr 2019 zu erwarten.

Wesentlichen Entwicklungen

Am 15. Mai 2018 hat die Staatsduma in erster Lesung den Entwurf eines Blockadegesetzes angenommen, das eine strafrechtliche Haftung fr Sanktionsbefolgung in Form von Freiheitsentzug bis zu vier Jahren vorsieht. Whrend eine solche strafrechtliche Haftung fr Sanktionsbefolgung inzwischen wohl vom Tisch ist, droht immer noch die Einfhrung einer ordnungsrechtlichen Haftung.

Mit dem am 4. Juni 2018 in Kraft getretenen neuen Rahmengesetz fr Gegenmanahmen hat der russische Prsident nun eine weitere Handhabe, um umfangreiche wirtschaftliche Manahmen gegen die Vereinigten Staaten und EU-Mitgliedsstaaten zu ergreifen. Bislang wurden Manahmen nach diesem Gesetz aber nur gegen die Ukraine verhngt.

Im Laufe des Jahres 2018 hat die russische Regierung eine Reihe von Verordnungen erlassenen, mit denen die Offenlegung von Informationen im Hinblick auf sanktionierte Personen beschrnkt wird. Informationen aus ffentlich zugnglichen Quellen knnen im Hinblick auf diese Personen nun unvollstndig sein.

Am 6. Juli 2018 wurden die Einfuhrzlle auf bestimmte Waren aus den Vereinigten Staaten angehoben. Das Einfuhrverbot fr Agrarprodukte, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten und EU-Mitgliedsstaaten wurde am 12. Juli 2018 bis Ende 2019 verlngert.

1 Countering America's Adversaries Through Sanctions Act (Public Law 115-44).

2

Am 1. November 2018 wurden die ersten wirtschaftlichen Manahmen nach dem neuen Rahmengesetz fr Gegenmanahmen gegen die Ukraine verhngt. Das in Russland befindliche Vermgen von 567 natrlichen Personen und 75 Gesellschaften fast alle ukrainisch wurde eingefroren. Zudem wurde am 29. Dezember 2018 die Einfuhr einer Reihe ukrainischer Waren verboten. Die Bemhungen in Russland ttiger internationaler Unternehmen, Verletzungen der US/EU-Sanktionen zu vermeiden, knnen zu Versten gegen russisches Kartellrecht fhren. Bislang gibt es aber keine Anzeichen dafr, dass der Frderale Antimonopoldienst gegen solche Verste vorgehen wird. Im Laufe von 2018 haben russische Gerichte ihre Rechtsprechung weiterentwickelt, die die Umsetzung der US/EU-Sanktionen in Russland erschwert. Vertragliche Sanktionsklauseln mssen im Einzelfall unter Bercksichtigung dieser Rechtsprechung und der drohenden Haftung fr Sanktionsbefolgung gestaltet werden.

3

/ Gegenmanahmen

1. Gesetzesvorhaben Haftung fr Sanktionsbefolgung

Am 15. Mai 2018 hat die Staatsduma in erster Lesung den Entwurf eines Blockadegesetzes2 angenommen, das jeder russischen oder nichtrussischen natrlichen Person, die auslndische Sanktionen befolgt und dadurch die gewhnliche Geschftsttigkeit russischer Personen beeintrchtigt, eine strafrechtliche Haftung in Form von Freiheitsentzug bis zu vier Jahren androht. Darber hinaus sollen vorstzliche Handlungen russischer natrlicher Personen zur Frderung der Verhngung auslndischer Sanktionen gegen russische Personen mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden (siehe Noerr Newsletter vom 21. Mai 2018).

Whrend die Einfhrung einer strafrechtlichen Haftung wegen der Frderung auslndischer Sanktionen nach Presseberichten wahrscheinlich ist3, scheint das Vorhaben im Hinblick auf die Haftung fr Sanktionsbefolgung an Rckhalt verloren zu haben. So hat der russische Prsident erklrt, dass Russland seine im Land ttigen auslndischen Partner fr die Befolgung der Russlandsanktionen nicht bestrafen wird (diese Frage wre "entschieden").4 Auch scheinen Duma-Abgeordnete nun anstelle der strafrechtlichen Haftung eine weniger strenge ordnungsrechtliche Haftung fr Sanktionsbefolgung anzustreben.5 Bislang wurde fr eine solche ordnungsrechtliche Haftung aber noch kein Gesetzesentwurf verffentlicht.

Es ist davon auszugehen, dass die Duma dieses Gesetzesvorhaben (strafrechtliche Haftung fr Sanktionsfrderung und ordnungsrechtliche Haftung fr Sanktionsbefolgung) in 2019 weiterverfolgen wird.

2 Gesetzesentwurf Nr. 464757-7. 3 Siehe z.B. https://www.gazeta.ru/politics/2018/06/19_a_11807005.shtml?updated. 4 Siehe z.B.

https://www.rbc.ru/business/26/05/2018/5b0872619a7947339498aedc?story=5af980859a7947b0 69a0a9d3. 5 Siehe z.B. https://www.vedomosti.ru/politics/news/2018/07/10/775124-volodinsanktsii?_cldee=c3RlZmFuLndlYmVyQG5vZXJyLmNvbQ%3D%3D&recipientid=contact7469d7ddc87be0118e0e18a905770860-4a1b11d8f1334ea7aa41bf43a6b9256a&esid=2c61c503ff84-e811-8134-5065f38a5b01&urlid=2.

4

2. Neues Rahmengesetz fr Gegenmanahmen

Mit dem am 4. Juni 2018 in Kraft getretenen Fderalen Gesetz Nr. 127-FZ "ber Manahmen (Gegenmanahmen) als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten [...]" hat der russische Prsident nun eine weitere Handhabe, um umfangreiche wirtschaftliche Gegenmanahmen gegen die Vereinigten Staaten und andere "unfreundliche" Staaten, die die Russlandsanktionen untersttzen, zu ergreifen. Im Gegensatz zu Manahmen gem dem Fderalen Gesetz Nr. 281-FZ "ber besondere wirtschaftliche Manahmen" vom 30. Dezember 2006 (siehe nachfolgend Ziff. 5) sind Gegenmanahmen nach diesem Gesetz auch ohne zeitliche Beschrnkung mglich. Einfuhrverbote knnen gegen smtliche Waren verhngt werden, die aus unfreundlichen Staaten stammen oder von Unternehmen dieser Staaten hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind allein lebenswichtige Waren, die in vergleichbarer Form nicht in Russland hergestellt werden (siehe Noerr Newsletter vom 21. Mai 2018).

Der Erlass von Gegenmanahmen steht weiterhin im alleinigen Ermessen des russischen Prsidenten. Bislang wurden Gegenmanahmen nach diesem Gesetz aber nur gegenber der Ukraine getroffen (siehe nachfolgend Ziff. 6). Manahmen nach diesem Gesetz gegen die Vereinigten Staaten oder EU-Mitgliedsstaaten wurden weder verhngt noch vorgeschlagen.

3. Beschrnkung des Zugangs zu Informationen ber sanktionierte Personen

Bereits am 31. Dezember 2017 wurde die russische Regierung durch die Fderalen Gesetze Nr. 481-FZ und 482-FZ ermchtigt, Flle zu bestimmen, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung von Informationen im Hinblick auf sanktionierte Personen beschrnkt werden kann (siehe Noerr Corporate ABC Report 2017). Dadurch sollen offenbar Geschftspartner von sanktionierten Personen vor den Rechtsfolgen von Sanktionsverletzungen geschtzt werden.

Auf Grundlage dieser Ermchtigung hat die russische Regierung im Laufe des Jahres 2018 Verordnungen erlassenen, um die Offenlegung von Informationen im Hinblick auf sanktionierte Personen durch das Einheitliche Staatliche Register Juristischer Personen (Regierungsverordnung Nr. 5 vom 12. Januar), russische Aktiengesellschaften und GmbHs (Nr. 10 vom 15. Januar), Wertpapieremittenten und Kreditgeschichtenquellen (Nr. 37 und 38 vom 20. Januar; gendert durch Regierungsverordnung Nr. 959 vom 17. August), das Register fr Benachrichtigungen ber Pfandrechte an beweglichen Sachen (Nr. 65 vom 25. Januar), private Pensionsfonds (Nr. 1150 vom 28. September), Investmentfonds (Nr. 1201 vom 5. Oktober), Versicherungsgesellschaften (Nr. 1322 vom 3. November) sowie Banken und Kreditinstitute (Nr. 1403, 1404 und 1405 vom 23. November) zu beschrnken.

5

Informationen aus diesen Quellen knnen nun im Hinblick auf sanktionierte Personen unvollstndig sein (so hat z.B. PAO GAZ seinen Emittentenbericht fr Q3/2018 nicht wie nach dem Fderalen Gesetz Nr. 39-FZ "ber den Wertpapiermarkt" eigentlich vorgeschrieben verffentlicht6).

Zudem kann die russische Regierung gem dem Fderalen Gesetz Nr. 310-FZ vom 3. August 2018 die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung von Insiderinformationen beschrnken. Ein im Oktober 2018 verffentlichter Entwurf einer Regierungsverordnung sieht eine eingeschrnkte Offenlegung im Hinblick auf sanktionierte Personen ab dem 1. Mai 2019 vor.7

4. Erhhung der Einfuhrzlle auf bestimmte US-Waren

Mit Regierungsverordnung Nr. 788 vom 6. Juli 2018 wurden die Einfuhrzlle auf bestimmte Arten aus den Vereinigten Staaten stammender Waren auf Stze von 25% bis 40% angehoben. Hierzu gehren Gtertransportmittel, Straenbautechnik, l- und Gasausrstung, Metallverarbeitung- und Felsbohrausrstung sowie Glasfasern. Die neuen Zollstze gelten seit dem 6. August 2018.

Mit dieser Manahme soll der zum 23. Mai 2018 erfolgten Erhhung von USEinfuhrzllen auf Stahl (auf 25%) und Aluminium (auf 10%) aus Russland und anderen Staaten begegnet werden. Es handelt sich daher nicht um eine Gegenmanahme nach dem neuen Rahmengesetz (siehe vorstehend Ziff. 2) sondern um eine Manahme auf Grundlage der Prinzipien der Welthandelsorganisation (WTO), des Abkommens ber die Eurasische Zollunion und des Fderalen Gesetzes Nr. 164-FZ "ber die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Auenhandelsttigkeit".

5. Verlngerung des Einfuhrverbots fr Agrarprodukte

Gem Prsidialerlass Nr. 420 vom 12. Juli 2018 und Regierungsverordnung Nr. 816 gleichen Datums wurde das Einfuhrverbot fr Agrarprodukte, Rohstoffe und Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten, EU-Mitgliedsstaaten und anderen Untersttzerstaaten der Russlandsanktionen um den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 verlngert.

Dieses Einfuhrverbot wurde erstmals am 7. August 2014 fr die Dauer eines Jahres verhngt und seitdem regelmig verlngert. Es beruht auf dem Fderalen Gesetz Nr. 281-FZ "ber besondere wirtschaftliche Manahmen", das den russischen Prsidenten dazu ermchtigt, auf unfreundliche Handlungen auslndischer Staaten, die die Interessen der Russischen Fderation gefhrden, mit dem Ergreifen zeitlich befristeter Manahmen zu reagieren.

6 https://www.e-disclosure.ru/portal/event.aspx?EventId=k826j2t3hE6lFF-All2qeOg-B-B. 7 Verordnungsentwurf verffentlicht unter https://regulation.gov.ru/projects#npa=85195.

6

6. Wirtschaftliche Manahmen gegen die Ukraine

Als Antwort auf "unfreundliche Handlungen" der Ukraine wurden durch Prsidialerlass Nr. 592 vom 22. Oktober 2018 und Regierungsverordnung Nr. 1300 vom 1. November 2018 die ersten Manahmen nach dem neuen Fderalen Gesetz Nr. 127-FZ "ber Manahmen (Gegenmanahmen) als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten [...]" verhngt (siehe vorstehend Ziff. 2). Das in Russland befindliche Vermgen (unbare Geldmittel, nichtverbriefte Wertpapiere, sonstige Vermgensgegenstnde) von 322 natrlichen Personen und 68 Gesellschaften fast alle ukrainisch sowie der von ihnen kontrollierten juristischen Personen wurden mit Wirkung vom 22. Oktober 2018 gesperrt/eingefroren. Im Hinblick auf die gelisteten Personen wurden jedoch keine weiteren Beschrnkungen verfgt (z.B. gibt es kein Bereitstellungsverbot fr russische Personen und auch keine secondary sanctions fr nichtrussische Personen). Die am 25. Dezember 2018 durch Regierungsverordnung Nr. 1656 aktualisierte Liste sanktionierter Personen enthlt nun 567 natrliche Personen und 75 Gesellschaften.

Ebenfalls auf Grundlage von Prsidialerlass Nr. 592 wurde mit Regierungsverordnung Nr. 1716-83 vom 29. Dezember 2018 die Einfuhr einer Reihe aus der Ukraine stammender oder versendeter Waren verboten, darunter Agrarprodukte, Rohstoffe, Lebensmittel, Spirituosen, Baumaterialien, Mbel, Turbinen, Landwirtschaftsmaschinen und elektrische Leiter. Vor dem 29. Dezember 2018 nach Russland gelieferte Waren knnten von den russischen Zollbehrden nicht mehr fr den Warenverkehr freigegeben werden. Sondervorschriften gelten fr die Durchfuhr dieser Waren durch Russland.

7. Kartellrechtsverste durch Sanktionsbefolgung

Um Verletzungen der US/EU-Sanktionen zu vermeiden, versuchen viele in Russland ttige internationale Unternehmen, sich gegen eine mgliche knftige Sanktionierung ihrer russischen Vertragspartner abzusichern (z.B. durch besondere Kndigungsrechte). Darber hinaus versuchen sie, ihre russischen Vertragspartner von Sanktionsverletzungen abzuhalten (z.B. vom Weiterverkauf gelieferter Waren an sanktionierte Unternehmen oder auf die Krim). Dieses Vorgehen kann jedoch zu Versten gegen russisches Kartellrecht fhren, z.B. gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder der Beschrnkung des Weiterverkaufs von Waren (siehe Noerr Newsletter vom 12. September 2018).

Bislang gibt es anscheinend keine Flle, in denen der Fderale Antimonopoldienst (FAS) Kartellrechtsverletzungen verfolgt hat, die durch Befolgung der Russlandsanktionen ausgelst wurden. Gleichzeitig erfragt FAS aber aktiv Informationen zu mglichen Versten (z.B. im Hinblick auf Verbote an Einzelhndler, Waren auf der Krim zu verkaufen8).

8 https://solutions.fas.gov.ru/ca/upravlenie-po-borbe-s-kartelyami/ats-14552-18.

7

Laut einem bereits 2014 gefhrten Interview mit dem Leiter der Behrde, Igor Artemjew, htte FAS Dutzende von Verfahren gegen auslndische Unternehmen im Zusammenhang mit den Sanktionen einleiten knnen; allerdings "sei es die Position der russischen Regierung, diese Mittel nicht einzusetzen, um, zumindest derzeit, die Beziehungen nicht weiter zu verschlechtern".9 Es gibt keine Anhaltspunkte dafr, dass sich diese Position der russischen Regierung seit 2014 gendert hat.

8. Undurchsetzbarkeit von Sanktionsklauseln

Im Laufe von 2018 haben russische Gerichte ihre Rechtsprechung weiterentwickelt, die die Umsetzung der US/EU-Sanktionen in Russland erschwert (siehe Noerr Newsletter vom 12. April 2018). Zwei Entscheidungen sind hervorzuheben:

Am 13. Februar 2018 hat das russische Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung zu Parallelimporten (siehe Noerr Newsletter vom 15. Februar 2018) in einem obiter dictum ausgefhrt, dass "die Befolgung eines Sanktionsregimes gegen die Russische Fderation [...] fr sich allein als bsglubiges Verhalten angesehen werden kann". Da das russische Zivilgesetzbuch alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Rechte gutglubig auszuben, stellt sich nach dieser Auffassung des Gerichts die Frage, inwieweit sich Sanktionsklauseln in russischrechtlichen Vertrgen (z.B. Kndigungsrechte im Fall der Sanktionierung des russischen Vertragspartners) berhaupt noch durchsetzen lassen.

Im Rechtsstreit Siemens gegen Technopromexport wegen der Lieferung von Gasturbinen hat das Neunte Wirtschaftsberufungsgericht bei der Besttigung des erstinstanzlichen Urteils gegen Siemens10 festgestellt, dass "die wesentliche Rechtsfolge einer Stattgabe der Antrge des Klgers die de jure Anwendung der von der Europischen Union verhngten wirtschaftlichen Sanktionen auf dem Gebiet der Russischen Fderation (d.h. die gerichtliche Anerkennung einer Verpflichtung russischer juristischer Personen [...] zu ihrer Befolgung) wre, was offensichtlich den Grundlagen der Rechtsordnung (der ffentlichen Ordnung) der Russischen Fderation widersprche und der Souvernitt des Staates schaden wrde." Da ein Widerspruch zur ffentlichen Ordnung Grundlage fr die Verweigerung der Anerkennung auslndischer Schiedssprche in Russland sein kann, kann diese Auffassung dazu fhren, dass auf Sanktionsklauseln beruhende Schiedssprche in Russland nicht mehr durchsetzbar sind.

In der Praxis mssen Sanktionsklauseln im Einzelfall unter Bercksichtigung dieser Rechtsprechung und der drohenden Haftung fr Sanktionsbefolgung (siehe vorstehend Ziff. 1) gestaltet werden.

9 https://ria.ru/20140923/1025286137.html. 10 Beschluss vom 10. April 2018 Nr. 09AP-9815/2018.

8

/ Ihre Ansprechpartner

Hannes Lubitzsch, LL.M.

Rechtsanwalt T +7 495 7995696 [email protected]

Tatiana Dovgan

Jurist (RF) T +7 495 7995696 [email protected]

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