Social Media-Werbung im Allgemeinen und zunehmend auch Influencer-Marketing sind aus einer modernen Werbestrategie nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile ist zwar weithin bekannt, dass Influencer Werbeposts als #Werbung oder #Anzeige zu kennzeichnen haben; die Anforderungen zur rechtssicheren Einbindung von Influencern bzw. von Social Media-Werbung in die Werbestrategie der Unternehmen sind hingegen deutlich weniger bekannt.
Wer soll Ihr Influencer werden? Ob Agentur oder direkten Kontakt: Achten Sie auf Seriosität, früheres Werbeverhalten und eindeutigen Umgang mit der Werbekennzeichnung.
Überwachen Sie die Werbeaktivitäten des Influencers.
Verpflichten Sie den Influencer zur Kennzeichnung der Posts als #Werbung oder #Anzeige.
Stellen Sie den Leistungsumfang klar: Halten Sie fest, was, wie und wann der Influencer tätig werden soll.
Sichern Sie sich ein Rückrufsrecht für veröffentlichte Posts.
Regeln Sie eindeutig, wer die IP-Rechte an den Posts erhält und wie mit Rechten an den beworbenen Produkten (Designs, Marken etc.) umzugehen ist.
Beachten Sie: Die Haftung für Werbeverstöße des Influencers trifft auch das werbende Unternehmen. Ein Haftungsausschluss ist kaum zu verhandeln und greift nicht gegenüber Abmahnvereinen und Verbänden.
Maßgeblich ist daher die Aufklärung des Influencers über die Besonderheiten Ihrer Produkte. Hierzu gehört:
u Stellen Sie ihm eine Ansprechperson für alle relevanten Rückfragen zur Hand.
u Geben Sie ein Handout aus, das die relevanten Aspekte zusammenfasst.
u Vermeiden Sie die Todsünden: Kaufaufforderungen an Kinder und als Information getarnte Werbung.
u Klären Sie über produktspezifische Kennzeichnungspflichten auf. Diese können z.B. bestehen für Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Autos etc.
Influencer-Marketing und Vertragsgestaltung: 10 Praxistipps
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Diese Publikation stellt keine Rechtsberatung dar. Die unter der Bezeichnung Taylor Wessing tätigen Einheiten handeln unter einem gemeinsamen Markennamen, sind jedoch rechtlich unabhängig voneinander; sie sind Mitglieder des Taylor Wessing Vereins bzw. mit einem solchen Mitglied verbunden. Der Taylor Wessing Verein selbst erbringt keine rechtlichen Dienstleistungen. Weiterführende Informationen sind in unserem Impressum unter http://deutschland.taylorwessing.com/de/impressum zu finden.
Ihr Ansprechpartner
Benedikt Flöter Associate, Hamburg Tel +49 (0) 40 36803-193
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Schützen Sie ihre Kampagne vor Fake-Influencern: Prüfen Sie rechtliche Schritte gegen Dritte, die Ihr Hashtag verwenden, um auf Ihre Kampagne aufzuspringen.
Sonderfall: Gewinnspiele und Verlosungen. Diese werden gerne verwendet, da die Engagement-Rate besonders hoch ist und ein gewisser Schneeball-Effekt auftreten kann. Beachten Sie:
u Die Teilnehmer werben für Sie und müssen daher die Posts kennzeichnen (s.o.).
u Beschreiben Sie genau, wie ein teilnehmender Posts gestaltet sein soll.
u Die Teilnahmebedingungen sind AGB, es gelten also die allgemeinen Regeln.
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