Art. 4 Abs. 1 der EMIR49 bestimmt, dass finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien grundsätzlich verpflichtet sind, alle OTC Derivatekontrakte zu clearen. Dies erfolgt über eine CCP (central counterparty), die zwischen die Gegenparteien tritt und als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert.50 Nach Art. 46 Abs. 1 der EMIR darf eine CCP von ihren Clearingmitgliedern nur hochliquide Sicherheiten mit minimalem Kreditund Marktrisiko akzeptieren, um ihre anfänglichen und laufenden Risikopositionen zu decken; bei nicht-finanziellen Gegenparteien ist die CCP berechtigt, auch Bankgarantien akzeptieren. Art. 46 Abs. 3 der EMIR verpflichtet ESMA – die Europäische Bankenaufsicht –, zu Art. 46 „technische Regulierungsstandards“ zu erlassen und darin u. a. die an solche Bankgarantien zu stellenden Anforderungen festzulegen. Diese von ESMA erlassenen Regulierungsstandards sind mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 verbindlich geworden.

Anhang I Abschnitt 2 Nr. 1 lit. h) der delegierten Verordnung fordert, dass Bankgarantien ihrerseits vollständig durch Sicherheiten ge­deckt sein müssen. Hiervon waren für einen Zeitraum von drei Jahren Transaktionen mit Derivaten, die Strom oder Erdgas betreffen, der/das in der Union erzeugt, gehandelt oder geliefert wurde, und Derivaten, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Union betreffen, ausgenommen. 51 Nachdem ESMA es abgelehnt hatte, diese Ausnahme weiterzuführen, 52 müssen die erhöhten Anforderungen an Bankgarantien seit dem 15. März 2016 nunmehr auch im Energiehandel umfassend erfüllt werden.