In der Abstimmung vom 12. Februar 2017 wurde das Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Doch damit ist die Reform noch nicht vom Tisch! Es ist zeitnah mit einer "USR III 2.0" zu rechnen.

Das Abstimmungsresultat wirft jedoch einige drängende Fragen auf:

Ist dieses Resultat eine Absage der Schweiz an einen attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort?

  • Nein, sowohl die Befürworter als auch die Opposition sind sich einig, dass eine Reform nötig ist und dass die Schweiz für Unternehmen steuerlich attraktiv sein muss.

Wird die Schweiz nun keine Steuerreform mehr anstreben?

  • Doch, aufgrund der Zusage an die OECD und die EU, dass die Schweiz die heute gültigen Steuerregimes abschaffen werde, muss sie respektive müssen die Kantone schnell handeln. Wir erwarten, dass innerhalb eines Jahres eine "USR III 2.0" vorliegen wird.
  • Die Schweiz hat jedoch ein föderales System. Jeder Kanton hat sich über die letzten Jahrzehnte unter dem herrschenden Steuersystem als Standort in Konkurrenz zum Ausland aber auch zu den anderen Schweizer Kantonen positioniert. Gewisse Kantone können bereits heute ohne steuerliche Spezialregime im internationalen Wettbewerb mithalten. Die USR III hätte vor allem den Hochsteuerkantonen Genf, Basel-Stadt und Zürich Vorteile gebracht. Dies kann nun zu einer Stresssituation für das föderale System der Schweiz führen. Auch deshalb ist eine rasche Klärung der Rechtslage notwendig.

Sind die bestehenden Steuerregimes respektive -rulings immer noch anwendbar und wenn ja, bis wann?

  • Ja, die bestehenden Steuerregimes sind noch nicht abgeschafft und gelten immer noch. Die Schweiz hat gegenüber der OECD und der EU jedoch festgehalten, dass sie ihre Steuerregime bis 2019 abschaffen werde. Dies ist zwar keine verpflichtende Vereinbarung, es besteht aber die Gefahr, dass die EU respektive einzelne Länder unilaterale Massnahmen gegen Länder ergreifen, deren Steuersystem nicht OECD/BEPS konform sind.
  • Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie sich die OECD und die EU über den Zeithorizont äussern werden. Unilaterale Massnahmen werden aber vermutlich nur Gesellschaften mit Steuerprivilegien und nicht ordentlich besteuerte Gesellschaften treffen. Kantone mit tiefen ordentlichen Steuersätzen wie z.B. die Kantone Luzern oder Zug sind somit bereits heute im internationalen Steuerwettbewerb vorne dabei.
  • Die EU prüft zudem momentan, bis Ende 2018 eine schwarze Liste der nicht kooperativen Länder zu erstellen. Wir erwarten deshalb, dass die heutigen Steuerprivilegien ab Kalenderjahr 2019 nicht mehr anwendbar sein werden, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Massnahmen seitens der EU ergriffen werden.

Ist die Patentbox umstritten?

  • Nein. Sowohl die Opposition als auch die Befürworter sind sich einig, dass eine international akzeptierte Patentbox Teil des zukünftigen Schweizer Steuersystems sein muss. Diskussionspunkt wird evtl. der Einbezug der Software als qualifizierendes Immaterialgüterrecht sein.

Welche Änderungen zur eben gescheiterten USR III Gesetzesvorlage sind in einer überarbeiteten Version zu erwarten?

  • Die zinsbereinigte Gewinnsteuer (Notional Interest Deduction) wird wohl nicht mehr mehrheitsfähig sein und keinen Eingang in eine neue Gesetzesvorlage finden können. In einer neuen "USR III 2.0" Vorlage würde es entsprechend voraussichtlich keine Spezialbehandlung der Zinserträge mehr geben.
  • Dividendenerträge werden bei den Aktionären wahrscheinlich einer geringeren Entlastung unterliegen als in der gescheiterten USR III vorgesehen.
  • Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sehen wir als eher unwahrscheinlich an.

Gibt es bereits jetzt Handlungsbedarf?

Ja, wir empfehlen Ihnen, zeitnah die folgenden Punkte zu analysieren:

  • Prüfen Sie bestehende Steuerrulings. Schweizer Steuerrulings über die Steuerregime der Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft und der Gemischten Gesellschaft müssen ab 2018 ausgetauscht werden. Da diese Regimes aber im Gesetz klar geregelt sind, können die meisten Steuerrulings ohne negative Konsequenzen zurückgezogen und die Vorteile trotzdem angewandt werden.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit einer steuerneutralen Aufwertung. Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft und Gemischte Gesellschaft können in den meisten Kantonen ihre stillen Reserven steuerneutral aktivieren, sofern sie auf ihren Status verzichten. Damit kann über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren eine ähnlich tiefe Besteuerung sichergestellt werden.
  • Prüfen Sie Ihren Standort. Ein Wechsel des Steuerdomizils in einen Tiefsteuerkanton kann sich lohnen und sollte daher in Erwägung gezogen werden. Aus Sicht der Langzeitplanung haben Hochsteuerkantone wie Genf, Basel-Stadt und Zürich nach dem Scheitern der USR III Klärungsbedarf, da zu erwarten ist, dass diese aus eigener Kraft keine substanzielle Steuersatzsenkung finanzieren können. Andere Kantone wie zum Beispiel Luzern oder Zug sind da in einer besseren Position. Und der Kanton Nidwalden hat sein bestehendes Patentboxregime den OECD/BEPS Vorgaben angepasst. Dieses ist mit einem Steuersatz von rund 8.8% bereits heute - ohne USR III - verfügbar.
  • Planen Sie neue Projekte langfristig. Neue Projekte sollten nicht mehr auf den alten Steuerregimen basieren. Ein Zuzug aus dem Ausland kann jedoch zum Beispiel weiterhin mit international akzeptierten Steueroptimierungsideen verbunden werden. Eine attraktive Besteuerung für die ersten zehn Jahre kann so garantiert werden.

Die Schweizer Wirtschaft ist auf Export ausgerichtet und Schweizer Unternehmen müssen sich in einem international kompetitiven Umfeld behaupten. Ein attraktives Steuersystem ist dabei überlebenswichtig. Dieser Umstand stimmt uns positiv, dass die verantwortlichen Kräfte in der Schweiz innert Jahresfrist zielgerichtet eine neue "USR III 2.0" Vorlage präsentieren werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema der USR III oder über die Zukunft der Schweiz haben, steht Ihnen unsere MME Experten Team jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Veränderung birgt auch Chancen. Wir freuen uns auf angeregte Diskussionen.