• Ende der Frequenzauktion für 5G Am 12. Juni ist die 5G-Frequenzauktion nach fast drei Monaten zu Ende gegangen. Die Auktion endete mit der 497. Bieterrunde bei einem Stand von etwa 6,55 Mrd. Euro. Im 3,6-GHz-Band, das für den 5G-Mobilfunkstandard vorgesehen ist, erstanden Vodafone und Telekom je 90 MHz, Telefónica Deutschland erhielt 70 MHz und 1&1 Drillisch 50 MHz. Für das 2-GHz-Band, das bereits für den 4G-Standard in Verwendung ist, ersteigerten Vodafone und Telekom jeweils 40 MHz, 1&1 Drillisch und Telefónica jeweils 20 MHz. Unklar ist, wie der Versteigerungserlös aus der Auktion verwendet werden soll. Der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur Andreas Scheuer will die Mittel für Netzausbau und den Digitalpakt Schule verwenden. Die Netzbetreiber fordern dagegen, dass der Erlös insgesamt in die Mobilfunkinfrastruktur investiert werden soll. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BNetzA und hier.
  • EuGH: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst Mit Urteil vom 13.06.2019 (Az.: C-193/18) hat der EuGH entschieden, dass Gmail kein elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne der EU-Rahmenrichtlinie ist. Der Entscheidung lag eine Vorlage dieser Frage durch das OVG Münster zugrunde. Inhaltlich ging es um die Frage, ob Google zur Anmeldung des E-Mail Dienstes bei der Bundesnetzagentur gemäß § 6 TKG verpflichtet gewesen wäre. Die Einordnung von Google Mail hat entscheidende Bedeutung für die Anwendung weiterer TKG-Vorschriften auf sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTT). Aufgrund der Entscheidung des EuGHs müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen. Gmail muss etwa keine Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Weitere Informationen hier. Eine Kurzanalyse des Urteils unserer Kollegen Sven-Erik Heun, Valerian Jenny und Baptist Vleeshouwers finden Sie hier.
  • EuGH: SkypeOut ist Telekommunikationsdienst Anders als im Verfahren um Gmail hat der EuGH am 05.06.2019 im Fall des Dienstes „SkypeOut“ (Az.: C-142/18) entschieden. Per „SkypeOut“ können Kunden bezahlte VoIP-Gespräche über Telefonnetze führen. In seiner Entscheidung qualifiziert der EuGH SkypeOut als elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne des Art. 2 lit. c der Rahmenrichtlinie. Die SkypeOut-Funktion bestehe überwiegend darin, Sprachsignale über elektronische Kommunikationsnetze zu übertragen. Für die Übermittlung der Sprachsignale sei SkypeOut verantwortlich. SkypeOut unterfällt damit grundsätzlich den europäischen Vorschriften des Telekommunikationsrechts. Mehr Informationen hier.
  • Spanische Datenschutzbehörde verhängt DSGVO-Bußgeld Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat den Ausrichter der spanischen „La Liga“ mit einem Bußgeld von 250.000 Euro belegt. Grund dafür war eine intransparente Funktion der „La Liga“-App. Die Funktion zeichnete Umgebungsgeräusche auf, um unlizenzierte Übertragungen von Fußballspielen aufzuspüren. „La Liga“ hat angekündigt, die Funktion aus der App zu entfernen, gleichzeitig aber auch Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
  • Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH zu Kontrollpflichten von Plattformbetreibern Generalanwalt Szpunar hat sich in seinem Schlussantrag zum Verfahren Az.: C-18/18 zu den Kontrollpflichten der Plattform Facebook im Falle rechtswidriger Kommentare geäußert. In dem vom Obersten Gerichtshof Österreichs vorgelegten Verfahren geht es um die Auslegung des „Notice-and-takedown“-Verfahrens. Im Ausgangsverfahren hatte sich ein Facebook-Nutzer beleidigend über eine Grünen-Politikerin geäußert. Nach Ansicht des Generalanwalts sollen Unternehmen dazu verpflichtet sein, im Falle beleidigender Kommentare weltweit nach wortgleichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Die Empfehlungen des Generalanwalts sind nicht bindend. Die abzuwartende EuGH-Entscheidung kann auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung des BGH zu der Frage haben, welche Abhilfemaßnahmen eine Plattform in derartigen Fällen ergreifen muss.