Am 01. Juni ist in Deutschland das neue Verwertungsgesellschaftengesetz („VGG“) in Kraft getreten, welches das bisher geltende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ersetzt. 

Hintergrund der Schaffung des neuen VGG ist eine EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung vom 26.02.2014. Durch diese EU-Richtlinie wurde das Recht der Verwertungsgesellschaften erstmals auf europaweiter Ebene geregelt und MindestStandards unterworfen. Dies betrifft insbesondere die Binnenorganisation, Transparenz und Beziehungen zu Nutzern, Wahrnehmungsberechtigten und anderen Verwertungsgesellschaften. Zudem sieht die EU-Richtlinie Regelungen zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im EU-Binnenmarkt vor. 

Diese EU-Vorgaben wurden nunmehr in Deutschland durch die Neuschaffung des VGG umgesetzt. Da das bislang bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz im europaweiten Vergleich bereits sehr hohe Regelungsstandards aufgewiesen hatte, waren jedoch im Hinblick auf die Regulierung von Verwertungsgesellschaften in Deutschland letztlich nicht allzu gravierende Änderungen vorzunehmen. Gleichwohl weist das neue VGG in seiner Gesamtheit doch eine gänzlich neue Struktur auf. 

Als Neuregelungen im VVG ist beispielsweise hervorzuheben, dass nunmehr ausdrücklich geregelt ist, dass die neugegründeten OnlineWahrnehmungsgesellschaften für EU-weite Musiklizenzen (SOLAR, etc.) dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen sollen (§ 3 VGG). Ferner soll es nach von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft festzulegenden Bedingungen künftig möglich sein, dass Rechteinhaber Nutzungsrechte an ihren Werken für nicht-kommerzielle Zwecke weiterhin an Dritte einräumen können, obwohl diese Rechte an sich bereits der Verwertungsgesellschaft übertragen wurden (§ 11 VVG). 

Praxistipp: Mit dem neu geschaffenen Gesetz bekommen die Verwertungsgesellschaften in Deutschland eine Reihe von Aufgaben und Pflichten mit auf den Weg, die nunmehr von GEMA & Co. entsprechend umzusetzen sind. Wenn auch das traditionelle, lokale VerwertungsgesellschaftenGeschäft in Deutschland durch das neue VGG nicht grundlegend geändert werden wird, bringt es doch einige neue Änderungen. Begrüßenswert ist jedenfalls, dass nunmehr endlich ein EU-weiter Mindeststandard für die Regulierung von Verwertungsgesellschaften geschaffen wurde.